Politische Verfolgungen 2015

NJ Logo
site search by freefind Detailsuche

Erstveröffentlichung dieses Artikels: 04/06/2015 - Quelle: NJ-Autoren

Horst Mahlers Tod eingeplant?

Subject: Ich wende mich heute als Bruder von Horst Mahler an die Öffentlichkeit.
Date: 02:33 PM CEST, 05/30/15
From: Peter Mahler

Offener Brief:

Ich wende mich heute als Bruder von Horst Mahler an die Öffentlichkeit. Habe diesen Brief nicht mit meinem Bruder abgesprochen, noch weiß er davon. Ob er dieser Initiative zugestimmt hätte, weiß ich nicht, eher glaube ich nicht. Zur besseren Einordnung meiner Person einen kurzen Abriss:

Peter Mahler, 80 Jahre alt.
Beruf: Hotel-Diplomkaufmann und Küchenmeister
Ehrenämter: Prüfungsmeister bei der IHK Berlin a.D.
Vizepräsident des Verbandes der Köche Deutschland e.V. a.D.
Ehrensenator im Verband der Köche Deutschland
Obermeister und 2. Vorsitzender im Verein der Köche 1841 mit Küchenmeister-Innung zu Berlin e.V.
Soweit zu meiner Person.

Mein eigentliches Anliegen ist eine Zustandsbeschreibung meines Bruders den ich, soweit möglich, regelmäßig in der JVA Brandenburg besuche. Mein Bruder leidet an Diabetes, Herzschwäche und Gleichgewichtsstörungen. Dies rührt von mangelnder Bewegung und Ernährung her. Wenn mein Bruder das eines Tages zum Lesen bekommt würd er mich rügen, dass ich die ärztliche Schweigepflicht verletzt habe (so schon geschehen als ich unsere Familienmitglieder davon in Kenntnis gesetzt habe). Ich werde ihn erwidern, dass ich kein Arzt bin und somit auch nicht den Eid abgelegt habe der mich zu einer Schweigepflicht heranzieht.
Vor kurzem ist mein Bruder beim Aufräumen seiner Zelle umgefallen und hat sich die rechte Schulter gebrochen. Ich konnte mich persönlich davon überzeugen. Seine rechte Schulter ist bis hin zum rechten Arm bandagiert und mit großen Blutergüssen gekennzeichnet. Somit fällt ihm auch das Schreiben schwer. Er tippt im Zweifingersystem, es ist das einzige was ihm noch bleibt. Um von seiner Zelle zur Krankenstube zu gelangen muss er einen langen Gang zurücklegen, dies ist ihm nur mit großer Mühe und schwankend möglich.
Mein Bruder hat in diesem Jahr eine 2/3 Haft abgesessen und hätte jetzt laut Gesetz, meines Wissens nach, eine Freilassung zu beanspruchen, die ihm aber nicht gewährt wird. Stattdessen bekommt er ein Schreiben von der Strafvollstreckungskammer Potsdam in dem er aufgefordert wird sein Gesuch auf Freilassung zurückzuziehen. Aus meiner Sicht ist dies ein Ding der Unmöglichkeit und hat mit Recht nichts mehr zu tun. Dieses Ansinnen eines Richters find ich, ist schon alleine sträflich.

Mit freundlichen Grüssen
Peter Mahler

Horst Mahler soll in der Zelle sterbenPS: Offenbar wünscht sich die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Potsdam eine bessere Kooperation des Gefangenen Horst Mahler bei dem Vorhaben, seine Haftzeit über das nach §57 StGB unerlässliche Maß hinaus zu verlängern. Anders lässt sich jedenfalls das Ersuchen der Kammer schwer erklären, Horst Mahler möge doch bitte seinen Antrag auf sofortige Haftentlassung (nach Erreichen der Halbstrafen-Marke) zurückziehen. Die Hälfte der Gefängnisstrafe von insgesamt 10 Jahren und zwei Monaten war bereits am 29. März 2014 verbüßt.

Müssen bei der Halbstrafenregelung noch "besondere Umstände" für eine Haftentlassung vorliegen - das fortgeschrittene Alter eines Häftlings, Horst Mahler ist 79, ist ein solcher Umstand - werden langjährige Strafen regelmäßig nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Dies wäre im November 2015 fällig. Aber auch diese Regelung soll im Fall Horst Mahler allem Anschein nach ausgehebelt werden. Eine Entlassung nach zwei Dritteln kommt nämlich nicht in Frage, wenn in der Bewährungszeit die Möglichkeit einer erneuten Haftstrafe besteht. Genau diesen Zweck scheint die brandenburgische Justiz mit dem Strafverfahren wegen der Veröffentlichung von Horst Mahlers Buch "Das Ende der Wanderschaft - Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit" zu verfolgen, denn seit mittlerweile über einem Jahr verschleppt sie die Eröffnung der Verhandlung.

Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier ein in der Sache aussichtsloses Verfahren missbraucht wird, um die nach dem Gesetz gebotene Haftentlassung Horst Mahlers zu hintertreiben.

Setzt man im brandenburgischen Justizministerium auf eine "biologische Lösung" des Falls Horst Mahler?

Nachfolgend die (geharnischte) Absage Horst Mahlers an das groteske Ansinnen der Strafvollstreckungskammer des Potsdamer Landgerichts.


Mit Schreiben vom 17.04.2015 legen Sie mir nahe meinen Antrag auf sofortige Haftentlassung wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen. Den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun. Die vermeintliche Aussichtslosigkeit begründen Sie mit der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen meines in der Haft verfassten Buches "Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit" und dessen Veröffentlichung im Internet am 24.03.2014 Anklage vor dem Landgericht Potsdam erhoben hat.

Sie haben kraft Ihrer richterlichen Unabhängigkeit völlig eigenständig den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und rechtlich zu beurteilen. Die sofortige Haftentlassung nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der verhängten zwölfjährigen Freiheitsstrafe wäre bei Anwendung der üblichen Maßstäbe längst beschlossene Sache, wenn man sich die Buchveröffentlichung hinwegdenkt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus ist offensichtlich haltlos. Die zuständige Strafkammer ist mit dem Fall Mahler offensichtlich "nicht glücklich". Sie hat die Anklage bis heute nicht zugelassen. Nach einem Richterwechsel in der Person des Vorsitzenden hat die Kammer versucht unter Außerachtlassung der gesetzlichen Voraussetzungen den Angeschuldigten zu psychiatrisieren. Dieser hat daraufhin die Richter der Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der entsprechende Antrag ist am 20. oder 21.2.2015 bei der Strafkammer eingegangen. Dadurch ist Verfahrensstillstand eingetreten, da über den Antrag bis heute nicht entschieden ist.
Die Unschlüssigkeit des Anklagevorwurfs habe ich im Zwischenverfahren in der ausführlichen Schutzschrift vom 18. Mai 2014 und ergänzend dazu im Entwurf eines Klageerzwingungsverfahrens gegen die Beteiligten Staatsanwälte wegen des Verdachts der Verfolgung eines Unschuldigen aufgezeigt. Über den Haftentlassungsantrag kann ohne Auswertung der Strafverfahrensakte des Landgerichts Potsdam nicht - jedenfalls nicht fehlerfrei - entschieden werden. Eine Rücknahme meines Haftentlassungsantrages kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil keine Gelegenheit verpasst werden darf, die mit meinem Fall befasste Justiz auf den Prüfstand zu stellen. Die Verhältnisse in unserem Lande werden nicht so bleiben wie sie sind. Wenn die Wende kommt werden viele Namen verbrennen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Mahler