Politische Verfolgungen 2015 |
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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 18/03/2015 - Quelle: NJ-Autoren |
Das Regime, das sich Demokratie nennt … Horst Mahler schrieb von seiner Zelle aus einen Leserbrief an die FAZ, den er in Kopie seiner Frau schicken wollte. Die Kerkerleiterin stoppte die Post des völlig unschuldig gequälten Freiheitsdenkers, der lebenslänglich inhaftiert ist. Es war wohl dem Gefangenen erlaubt, der FAZ seinen Leserbrief zu schicken, weil man wusste, dass dieser ohnehin nicht veröffentlicht würde. Aber seine Ehefrau, die vielleicht dadurch Neues erfahren würde, durfte diesen Brief nicht erhalten. Es ist in den KGB-Kerkern der Bolschewisten ähnlich zugegangen. Aufklärende Worte der Gefangenen durften auch nicht an die Angehörigen nach draußen dringen. Und noch grausamer wurde mit dem Märtyrer Rudolf Hess verfahren. Alles, was er nur andeutungsweise an seine Familie schrieb, aus dem man gewisse Schlüsse über die Verbrechen der Siegermächte hätte herleiten können, wurde gestoppt. Rudolf Hess durfte noch nicht einmal seine Enkelkinder umarmen. Bei den wenigen erlaubten Besuchen in Spandau musste die Familie zwei Meter Abstand von ihm halten, er durfte sie nicht berühren und niemand durfte etwas Politisches sagen. Die Anstaltsleiterin des Gefängnisses von Brandenburg, Frau Wellnitz, die dem Gefangenen Mahler die wichtigsten Menschenrechte vorenthält, scheint vom KGB und von der Spandauer Terrorjustiz gegen Rudolf Hess gelernt zu haben. Gerhard Menuhin schrieb der Anstaltsleiterin folgenden Brief, was wieder einmal die Tatsache belegt, dass es wunderbare Juden gibt, die wunderbare Deutsche sind.
20. Februar 2015
Anstaltsleiterin
Sehr geehrte Frau Anstaltsleiterin, Hier der Brief von Horst Mahler an die FAZ: leserbriefe@faz.de zu Reinhard Müller „Das Deutsche Tabu“ – FAZ vom 27.01.2015 S. 8 Sehr geehrte Damen und Herren,
"geht es um den Holocaust, muss die Meinungsfreiheit weichen". Das ist endlich ein klares Geständnis, dass die Holocaust-Justiz nichts mit Recht und Gesetz zu tun hat. Zwar hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Wunsiedel Entscheidung vom 04.11.2009 (1 BvR 2150/08) versucht diesen Wildwuchs zu bändigen, ist damit aber nicht durchgedrungen. Reinhard Müller zieht jetzt einen Schlussstrich unter den Ausbruchsversuch der Karlsruher Richter, indem er deren Entscheidung in das Gegenteil verkehrt. Liest man diese mit dem Willen sie zu verstehen, bleibt kein Zweifel, dass das Verbot der Holocaust-Leugnung sich gegen eine bestimmte Meinung richtet, also gegen Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verstößt. Damit war die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung "gekippt". Herr Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat das alsbald bemerkt. Karlsruhe hat diese Revolution getarnt mit einer ad hoc erfundenen „genealogischen Grundrechtsschranke“, deren Wirkungsbereich die Verfassungsrichter sorgfältig eingegrenzt haben. Danach darf der Gesetzgeber mit Verboten gegen die Äußerungen bestimmter Meinungen einschreiten, wenn diese ein Gutheißen der historischen "nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft" im Sinne von „systematisch begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen... wie sie historisch wirklich geworden sind“ (WuE Abs. 106) zum Ausdruck bringen. Das Kunststück, die Behauptung, ein Verbrechen habe gar nicht stattgefunden, als Gutheißung eben dieses Verbrechens einsichtig zu machen ist noch niemandem gelungen. Genau das hätte Reinhard Müller wenigstens versuchen müssen, um die Holocaust-Leugnung mit der Brechstange der frisch geschmiedeten "genealogischen Grundrechtsschranke" aus dem garantierten Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG herauszubrechen. Unrichtig ist auch die Behauptung, die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust werde "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft". Ich bin im Alter von 73 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren allein wegen vermeintlicher Holocaust-Leugnung belegt worden. Das ist ein lebenslänglicher Freiheitsentzug. Ich hätte mal lieber die Einkommenssteuer hinterziehen sollen.
Mit freundlichen Grüßen |
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