Politische Verfolgungen 2015

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 30/01/2015 - Quelle: NJ-Autoren

Das Verfolgungssystem verschweigt wichtige historische Erkenntnisse, um ungestört Unschuldige hinter Gitter bringen zu können!

Ing. Wolfgang Fröhlich wird in Handschellen abgeführt. Er wurde zu fast zehn Jahren Haft verurteilt, weil er wie Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer, wie die Wochenzeitung DIE ZEIT, wie die jüdische Schriftstellerin und Holocaust-Expertin Gitta Sereny und wie das staatliche "Institut für Zeitgeschichte" in München publizierte, dass in den offiziell als Gaskammern ausgewiesenen Gebäuden in Auschwitz und Birkenau keine Massenvergasungen stattgefunden hätten.

Dipl.-lng. Wolfgang Fröhlich
JA-Stein, H.Nr. 46484
Steiner Landstrasse 4
A-3504 Krems/Stein
29. Dezember 2014

An die
Zentrale Staatsanwaltschaft
zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen
und Korruption Dampfschiffstrasse 4
A-1030 Wien

Wegen Meinungsäusserung in Österreich seit 20 Jahren Opfer von politischem Terror! Mittlerweile das 10. Jahr MENSCHENRECHTSWIDRIG in Haft! Unter Bruch des von der Republik Österreich ratifizierten Covenant on Civil and Political Rights der Vereinten Nationen!

Ergänzung meiner Strafanzeige vom 16. Dezember 2014. Wegen des überraschenden Bekanntwerdens über 1 1/2 Jahrzehnte lang politisch unterdrückter historischer Fakten, stelle ich den

ANTRAG

mit dem höflichen Ersuchen, d.g. Antrag an das zuständige Gericht weiterzuleiten:

1.) Aufhebung aller Gerichtsurteile gegen Personen, die in Österreich nach §3g bzw. §3h des Verbots­ gesetzes als "Auschwitz-Leugner" verleumdet, oft jahrzehntelang von der Justiz terrorisiert und menschenrechtswidrig zu Haftstrafen verurteilt worden sind!
2.) Sofortige Enthaftung aller Opfer, die sich noch in Haft befinden!
3.) Öffentliche Entschuldigung bei den Opfern und deren Familien!
4.) Entschädigung aller Opfer und deren Familien!

BEGRÜNDUNG:

Vom "Institut für Zeitgeschichte" in München wurde- bereits im Jahre 2000 (!)wenn ich richtig informiert bin - die Dokumentation "Standort- und Kommandanturbefehle des Konzentrationslagers Auschwitz, 1940-1945" publiziert.

Diese Dokumentation wurde mehr als 1 1/2 Jahrzehnte von Politik und Justiz unterdrückt!

Die Gründe liegen auf der Hand, denn sie widerlegt auf beeindruckende Weise die bloss auf Zeugenaussagen beruhenden Annahme, das KL-Auschwitz wäre ein "Vernichtungslager" gewesen! Somit ist auch die "Gerichtsnotorietät" dieser Hypothese erloschen, die die Basis unzähliger gerichtlicher Verurteilungen gebildet hatte.

Wie schon im Zusammenhang mit den ebenso falsch bezeugten Gaskammern, hatten Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Österreich die Fantastereien von Zeitzeugen unter Missbrauch ihres Amtes ungeprüft übernommen und rechtswidrig als "gerichtsnotorisch" festgelegt!

Fundierte Sachbeweise - unverzichtbare Voraussetzung für forensische Notorietät- gibt es nicht!

Für naturwissenschaftliche Absurditäten, wie die bezeugten Zyklon-B-Gaskammern, konnte es logischerweise auch keine Sachbeweise geben.

Man vergegenwärtige sich den Ablauf der Ereignisse: Ein renommiertes staatliches historisches Institut zerstört den mit aller staatlichen Macht (und brutaler Gewalt) gehegten Vernichtungslager-Auschwitz-Mythos, und der Begriff "Auschwitz-Lüge" verkehrt daraufhin schlagartig seine Begrifflichkeit ins Gegenteil!

Und der Gipfel der Perfidie: Man verschweigt diese wichtige historische Erkenntnis der Öffentlichkeit, um ungestört von Querschüssen aus der seriösen Geschichtsforschung, weiter jahrzehntelang Unschuldige hinter Gitter bringen zu können!

Bliebe das Motiv für dieses ungeheure Verbrechen zu klären. Haben diese Richter aus eigenem Antrieb gehandelt, oder wurden sie dazu genötigt? Und wenn ja, von wem?

Wer unwissend ist, muss glauben. Helft uns aufklären, die Zeit drängt
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Was ist denn von nun an, nach Auslegung durch die Österreichische politische Justiz, gerichtsnotorisch? Das bisher Behauptete oder dessen Antithese? Wird die politische Justiz nun das Institut für Zeitgeschichte in München und alle Mitautoren der erwähnten Dokumentation - darunter Frau Univ.-Prof. Dr. Sibylle Steinbach, inzwischen Vorstand des Institutes für Zeitgeschichte der Universität Wien und somit Nachfolgerin des Falschgutachters Univ.-Prof. Dr. Gerhard Jagschitz- wegen "NS-Wiederbetätigung" vor Gericht stellen?

Hat also die angesehene jüdische Historikerin Gitta Sereny doch Recht behalten, als sie in einem Beitrag mit dem Titel "The German Trauma: Experiences and Reflections" in der Times, London, 29.8.2001 schrieb:
"Auschwitz ist ein schrecklicher Ort gewesen, aber es war kein Vernichtungslager".

Nachdem alle einschlägigen Gerichturteile in Österreich unter Beweisabschneidung und unter Bruch des CCPR der Vereinten Nationen, das heisst unter Bruch der verbrieften Menschenrechte, zustande kamen, und sich jetzt auch noch das den "Tätern" (die in Wirklichkeit Opfer sind) unterstellte Tatbild gewissermassen in Luft aufgelöst hat, kann es nur die oben formulierten Konsequenzen geben!

gez.:
Dr. Wolfgang Fröhlich