Zeitgeschichte 2003

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Spiegel-Redakteur und Rita Süßmuth stellen offizielle
Opferzahlen von Auschwitz und Vergasungsorte in Frage

Fritjof Meyer
Fritjofs Meyers revisionstische Bestätigung, dass 90 Prozent der totgeglaubten Juden Auschwitz lebend verlassen haben, wird sogar als Hörbuch bei Amazon verkauft.

Fritjof Meyer ist leitender Redakteur beim SPIEGEL in Hamburg, was ihn nicht davon abhielt, in der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift "Osteuropa" (Heft 5/2002) die Offenkundigkeit des Holocausts anzugreifen. Herr Meyer fand für seinen Aufsatz, dessen Inhalt nach gängigem BRD-Recht den Tatbestand der Volksverhetzung (Leugnung und Verharmlosung) erfüllt, mit dem Herausgebergremium von "Osteuropa", dem auch Bundestagspräsidentin a.D. Rita Süßmuth angehören soll, prominente "Mittäter". Sachverhalt Offenkundigkeit!

In Deutschland muß jeder Bürger wissen, daß vier Millionen Juden in Auschwitz vergast wurden. Geschehen vor allem in der Gaskammer mit der Bezeichnung "Krema II". (z.B. Anklageschrift AG Remscheid und LG Wuppertal, 12 Js 1037/89)

Warum das jeder wissen muß? Weil Zeugenaussagen, Gerichtsurteile und Medienberichterstattung (also die Zeugin Öffentlichkeit, genannt Offenkundigkeit) dies so aussagen würden, begründen die BRD-Richter ihre Ablehnung von Beweisanträgen. Diese Wissensunterstellung hat seinen Grund. Würde der Gesetzgeber jedem Deutschen das Recht zugestehen, nicht zu wissen, daß im "Krema II" vier Millionen Juden, oder zumindest die meisten Auschwitz-Opfer, vergast wurden, dann könnte auch niemand wegen Holocaust-Leugnung verurteilt werden, weil nach dem Gesetz jedem zugute gehalten werden müßte, daß er wirklich nicht daran glaube. Sobald jemand persönlich davon überzeugt ist, daß die Vergasungen nicht stattgefunden hätten, befände er sich nämlich juristisch im "Verbotsirrtum", wäre also gemäß subjektiv nicht erfülltem Tatbestand unschuldig, also freizusprechen.

Die rechtsstaatliche Absicherung gegen Willkürurteile durch die Notwendigkeit des erfüllten subjektiven Tatbestands bzw. des Verbotsirrtums haben die deutschen Gerichte in Sachen Holocaust ausgeschaltet. Die Urteilsbegründungen vor deutschen Gerichten lauten dem Sinn nach so: Der Angeklagte leugnete bzw. verharmloste den Holocaust, weil er Anderes als die Offizialversion des Holocaust öffentlich gemacht hat. Da es aber andere Tatsachen als die Holocaust-Offizialversion nicht gibt, denn der Holocaust ist offenkundig, war der Angeklagte zu verurteilen.

Wegen dieser Begründung kommt der "Verbotsirrtum" in Deutschland nicht zur Geltung. Es wird unterstellt, daß niemand tatsächlich an der Offizialversion zweifeln oder sie nicht glauben könne, da der Holocaust offenkundig sei, es also keine abweichenden Versionen geben würde. Die Offizial-Holocaust-Version sei so eindeutig wie die Tatsache, daß der Tag 24 Stunden hat, urteilen die politischen Richter der BRD. Schließlich könne sich auch niemand darauf berufen, nicht zu wissen, daß der Tag 24 Stunden hat. Auf diesem angenommenen Wissen (Offenkundigkeit) ruht der ganze Komplex Holocaust. Aber sehen wir uns einmal ein paar Beispielen an:

Sachverhalt Offenkundigkeit der Auschwitz-Toten!

1989 wurden vom Wuppertaler Oberstaatsanwalt Majorowski sogenannte Holocaust-Leugner angeklagt und von den Gerichtsinstanzen auch verurteilt, weil sie glaubten nachweisen zu können, daß in Auschwitz keine vier Millionen Menschen vergast wurden. Die entscheidende Passage aus der Anklageschrift des Strafverfahrens 12 Js 1037/89 lautete wörtlich:

Das südlich von Kattowitz in Polen gelegene Lager Auschwitz, in dem rund vier Millionen Menschen während des 2. Weltkrieges umgekommen sind.

Nur sieben Jahre später, am 17.12.1996, entschied Oberstaatsanwalt Meier-Staude beim Landgericht München (112 Js 12055/96), daß es keine Straftat ist, wenn man zu dem Ergebnis kommt, daß mindestens 3.500.000 weniger Menschen in Auschwitz umgekommen sind:

...Im Hinblick auf diese in dem gesamten Buch zum Ausdruck kommende Tendenz vermag auch der Umstand, daß Pressac aufgrund seiner Nachforschungen die in den Gaskammern von Auschwitz umgekommenen Juden auf 470000 bis 550000 beziffert, nicht zu der Annahme führen, daß hierin ein "Verharmlosen" im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB zu sehen ist.

Jetzt hätte sich aber, wie erwähnt, sogar der leitende Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer mit Rita Süßmuth, gemäß Oberstaatsanwalt Majorowski der Holocaust-Leugnung  schuldig gemacht. Gemäß Oberstaatsanwalt Meier-Staude hat er keine Straftat begangen. Meyer schreibt, wie viele von verurteilten "Holocaust-Leugnern", daß neue Forschungen ergeben hätten, in Auschwitz seien ein paar Hunderttausend ums Leben gekommen und nicht vier Millionen. Zitat aus "Osteuropa" 5/2002:

"VIER Millionen Opfer im nationalsozialistischen Arbeits- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zählte 1945 die sowjetische Untersuchungskommission, ein Produkt der Kriegspropaganda. Lagerkommandant Höß nannte unter Druck drei Millionen und widerrief. Wie viele Menschen wirklich diesem singulären Massenmord zum Opfer fielen, ließ sich bislang nur schätzen. Der erste Holocaust-Historiker Gerald Reutlinger vermutete eine Million, der letzte Forschungsstand bezifferte mehrere Hunderttausend weniger. Zwei neue Belege zur Kapazität der Krematorien bestätigen jetzt die vorhandenen Unterlagen über Einlieferungen ins Lager. Damit rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs endlich in den Bereich des Vorstellbaren und wird so erst zum überzeugenden Menetekel für die Nachgeborenen."

Sachverhalt Offenkundigkeit der Vergasungen!

Fritjof Meyer geht aber noch sehr viel weiter. Er behauptet, die Massenvergasungen hätten nicht in der Gaskammer "Krema I und II" stattgefunden, sondern in zwei Bauernhäusern, deren Existenz heute nicht mehr nachzuweisen ist. Damit leugnet er alle offiziellen Feststellungen der Holocaust-Geschichtsschreibung. Zuletzt im Großen Irving-Prozeß (Januar - April 2000) sagte der jüdische Sachverständige Robert van Pelt aus, daß die Massenvergasungen hauptsächlich in "Krema II" stattgefunden hätten. Dies ist auch im Frankfurter Auschwitz-Urteil so festgeschrieben. Dennoch schreibt Meyer in "Osteuropa" 5/2002:

"Der tatsächlich begangene Genozid fand wahrscheinlich überwiegend in den beiden umgebauten Bauernhäusern außerhalb des Lagers statt; von dem ersten, dem 'Weißen Haus' oder 'Bunker I', wurden erst jüngst die Fundamente entdeckt."

Richard Böck hat also mit eigenen Augen gesehen, wie die Häftlinge, zum Wegschaf-fen der Leichen, ohne Gasmas-ken inmitten des "blauen Dunstes" arbeiteten, ob-wohl dieser "Dunst" noch vor wenigen Minuten etwa "1000 Men-schen getötet" hatte. Es sollte aber niemand daraus schließen, daß Böck den Häftlingen Zyklon-B Immu-nität beschei-nigte. Auch nicht, daß durch diese Behauptung seine Aussage unglaubwürdig sei.

Bleiben Meyers und Süßmuths Aussagen, wie oben zitiert, ungestraft, stürzt die Offenkundigkeit, und damit die Verfolgungslogik, ein. Denn dann könnten sich in Zukunft forschende Menschen auf diese Veröffentlichung beziehen, wenn sie die Offizialversion nicht mehr glauben können, sofern es nur ansatzweise rechtsstaatliche Verhältnisse geben sollte. Wenn Meyer behauptet, "der Genozid fand wahrscheinlich überwiegend in den beiden umgebauten Bauernhäusern" statt, dann bezieht er sich auf den Augenzeugen Richard Böck. Im folgenden DIE zentrale Passage von Richard Böcks Aussage als Zeuge im Frankfurter Auschwitz-Prozess bezüglich der Vergasungen in genau diesen von Meyer erwähnten Vergasungs-Bauernhäusern:

... "Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst noch über den Leichen schwebte, von dem ich annahm, daß es sich um Gas handelte." ...

Gitta Sereny, eine der bekanntesten jüdischen Journalisten Groß Britanniens und weltweit hochgeschätzte Holocaust-Forscherin brachte ein neues Buch heraus: The German Trauma: Experiences and Reflections 1938-2001, (Penguin Books). Im Rahmen einer Buchbesprechung wurde Frau Sereny von der Times interviewt und machte folgende in der BRD höchst strafbare Aussage:

"Ihr unbarmherziges Streben nach Tatsachen, Tatsachen wie Auschwitz war kein Vernichtungslager, bescherten ihr nicht nur Freunde. Dass das Böse in Hitler mit dem Tod der Juden, und nur mit den Juden, in Zusammenhang gebracht wird, greift sie besonders schonungslos an. Sie sagt, dass sie das Wort 'Holocaust' mißbillige. ... 'Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht ... Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein Vernichtungslager'."

The Times, London, Mittwoch, 29. AUGUST 2001
Bild: Gitta Sereny

Welche Auschwitz-Todeszahl ist offenkundig?