NATIONAL JOURNAL

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Ausgabe 020: 20. Januar 2018

100-prozentige Familienzusammenführung

Wir fordern eine 100-prozentige Familienzusammenführung für alle bei uns eingedrungenen Parasiten!

Wir fordern für alle Flüchtlinge eine komplette Familienzusammenführung

In der GroKo-Vorvereinbarung werden den Deutschen leere Phrasen als feste Vereinbarungen verkauft. Beispiel: Jährlich soll bei 220.000 Parasiten schluss sein, mehr dürften nicht mehr bei uns eindringen. Und der Familiennachzug würde auf monatlich 1000 Schmarotzer begrenzt werden. Abgesehen davon, dass diese Zahlen, wären sie ernst gemeint, für uns ebenfalls die "Endlösung" bedeuteten, handelt es sich nur um Wählerblendwerk, nicht aber um Festlegungen. Wenn ein gefesselter Mensch in einem Fass mit stark zufließendem Wasser steckt und das Wasser bereits seinen Hals erreicht hat, dann ersäuft er auch bei gedrosselter Wasserzufuhr. Sinnbildlich gesprochen, haben die migrantiven Gift- und Schlammwasser bereits unseren Hals erreicht, denn wir sollen gesetzesgefesselt regelrecht ersäuft, aber nicht vor dem Ertrinken gerettet werden.
Da der familiäre Parasitennachzug mit einer sog. humanitären Pflicht begründet wird, verlangen wir vom NJ eine 100-prozentige Familienzusammenführung für alle bei uns eingedrungenen Invasoren, indem endlich alle zurück zu ihren Familien gebracht werden. Warum soll der Rest dieser angeblichen Familien auch noch zu uns geholt werden, wenn es so viel einfacher und humaner ist, die bei uns eingefallene Vorhut zurück zu ihren Familien zu bringen? Wenn deren angebliche Familien bis jetzt in ihrer Heimat leben konnten, dann können auch die ausgerückten Parasiten problemlos wieder dorthin zurückgebracht werden. Man muss sich vorstellen, die sog. anerkannten "Schutzbedürftigen" erhalten die Kosten für Besuchs- und Erholungsreisen zu ihren Familien in der Heimat bezahlt, von wo sie wegen angeblicher "Lebensgefahr geflohen" sind und bei uns deshalb "Schutz" gefunden haben. Der Mannheimer Morgen am 17. August 2017: "100 Asylanten reisen in ihr Verfolgerland. ... Viele Stadt- und Landkreise haben keine Angaben gemacht." Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigt, dass diese Erholungsreisen in das Land ihrer angeblichen Bedrohungen und Verfolgungen anerkannt sind. Wörtlich: "Auch Reisen in den Verfolgerstaat sind kein Erlöschensgrund des Aufenthaltstitels und Schutzstatus'." Und so werden von uns sogar die Reisen des "Verfolgten" in sein "Verfolgerland" bezahlt. Dieser Irrsinn, dieses Gewaltverbrechen an uns, muss den Ruf erschallen lassen: Alle zurück zu ihren Familien, das ist die wahre Humanität. Erstens ist Syrien befriedet, zweitens gab es dort schon immer große Gebiete, in denen niemand bedroht war und drittens kann es für niemanden auf der Welt ein Recht geben, geschweige denn ein Grundrecht, wegen Krieg und Unruhen in einem anderen Land siedeln zu dürfen. Krieg und Katastrophen sind ein natürlicher Bestandteil unseres Lebens, so wie der Tod zum Leben gehört. Wenn ein Land einen fremden Menschen aufnimmt, dann kann das nur im Wege eines Gnadenakts erfolgen, aber niemals auf der Basis, dass Politiker Eindringlingen dafür ein "Grundrecht" verleihen. Nur so funktioniert diese Welt und das bestätigt niemand geringerer als Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl, der sagt: "Wir sind nicht verpflichtet, alle Flüchtlinge nach Europa oder sogar nach Deutschland zu bringen." Demzufolge bräuchten wir also nicht einen einzigen Eindringling aufzunehmen und wir dürften alle, wirklich alle, zurücktreiben. Damit ist bewiesen, dass das Lügengefasel von "Obergrenze" und "Begrenzungen" nur der Weiterbetreibung des Plans unserer ethnischen Vernichtung gilt.
Damit dieser Vernichtungsplan nicht unterbrochen wird, hat sich die Merkel-Seehofer-Schulz-Juncker-Bande etwas ganz besonders Teuflisches ausgedacht. Die früheren Dublin-Regeln, dass ein Flüchtling automatisch in dem EU-Land, indem er ankam, ein Asylverfahren beantragen musste, weil er sonst illegal war, wurden abgeschafft. Ab sofort darf jeder Eindringling in ein Land seiner Wahl reisen. Es genügt künftig die Behauptung, ohne einen Nachweis führen zu müssen, Angehörige in der BRD zu haben, was sogar zutreffen dürfte, denn wir sind ja vollgepumpt mit dem Rest der Welt, und schon erlangen die Eindringlinge das "Siedlungs- und Alimentierungsrecht" bei uns. Dazu DER SPIEGEL 3/2018, S. 24: "'Dadurch müsste Deutschland erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen', heißt es in einem Vermerk des Bundesinnenministeriums. Obergrenzen würden 'zunichtegemacht. Faktisch reicht die bloße Behauptung einer Familienverbindung aus'. Im Ergebnis würde ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche 'Ankerpersonen befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig. Die gewünschten Regelungen konterkarieren die Bemühungen der Union, im Rahmen der Koalitionssondierung einen Kompromiss mit der SPD zu finden, um den Familiennachzug zu begrenzen. Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen', so Innenstaatssekretär Schröder."
Während der CSU-Migrationsoberverbrecher Horst Seehofer lügend vor die Kameras trat, er hätte bei der SPD eine "Obergrenze" und eine "Nachzugsbegrenzung" durchgesetzt, stimmte die von ihm ins Europaparlament geschickte Monika Hohlmeier (Tochter von Franz Josef Strauß) explizit für dieses neue Flutgesetz gemäß gestriger WELT. "Das EU-Parlament hat für eine Reform des EU-Asylgesetzes gestimmt, die Folgen für den Familiennachzug in Europa haben. Eine Ja-Stimme kam von der CSU-Politikerin Monika Hohlmeier."