NATIONAL JOURNAL

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Ausgabe 011: 11. Januar 2018

Kriegsallianz gegen die Deutschen

Die Kriegsallianz gegen die Deutschen: »Schulz: "Wenn die GroKo schief geht, ist meine Karriere zu Ende". Seehofer: "Nicht nur deine". Merkel schwieg, denn sie war gemeint!« BILD, 11.01.2018)

… mit der heutigen Verkündung zur GroKo-Bildung wird auch eine neue subsidiäre Todes-Flutwelle verkündet

Heute dürfte "der erfolgreiche Abschluss der Sondierungs-gespräche" zwischen der Union und der SPD verkündet werden. Dabei geht es um zwei politische Hauptangriffs-Offensiven, die gegen die Deutschen mit dieser neuen alten Regierung durch- und fortgesetzt werden sollen. Die wichtigste Offensive gegen die Deutschen wollen die beiden Koalitionäre zur Intensivierung der Flutpolitik mit den Ablenkungsbegriffen "Legalisierung" und "Familiennachzug" einleiten. Der zweitwichtigste Angriff soll unter dem Propagandafeuer "Bankenunion" und "EU-Reformen" mit dem Ziel der Ausraubung der Deutschen erfolgen.
Und, wie üblich in der Lügenrepublik, müssen wieder die Phrasen von "Moral" und "Humanität" den Vernichtungskampf gegen die Deutschen tragen. Mit Kampfbegriffen wie "subsidiärer Schutz", womit kein Normaldeutscher etwas anfangen kann, wird die weitere Einfuhr von jährlich vielen Millionen zusätzlicher Parasiten sichergestellt. Der sogenannte "subsidiäre (behelfsmäßige, vorübergehende) Schutz" von "Eindringlingen" (Netanjahu) wurde von der EU eigens zur tödlichen Überflutung des Kontinents mit fremden und feindlichen Menschenmassen zur Erzeugung einer "Mischbevölkerung" (Orbán) geschaffen. Explizit wurde in diesem EU-Recht für "subsidiäre Schutzberechtigte" festgehalten, dass damit sämtliche Unberechtigte und Illegale bleiben und ihre Familien nachholen dürfen. Diese Unberechtigten konnten früher, im Gegensatz zu den "berechtigten Asylanten und Flüchtlingen" ihre Familien nicht nachholen. Doch mit dem neuen "Recht" wurde der Vorwand  "Härtefallregelung" geschaffen. "Der Status 'subsidiärer Flüchtling' wurde als Härtefallregelung im EU-Recht verankert, um auch Ausländern einen Schutz zu bieten, die weder unter die Genfer Konvention fallen noch zu den politisch Verfolgten gehören." (FAZ, 09.01.2018, S. 1) Dieses EU-Unrecht wurde am 1. Dezember 2013 als Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU" (AsylVfGuaÄndG) in das deutsche Recht übernommen. Ja, Sie lesen richtig, es handelt sich explizit um die Verleihung eines Invasionsrechts für fremde Völker, auf unserem Boden, gegen unseren Willen zu siedeln. Selbst die System-FAZ konstatiert: "Der 'subsidiäre Schutz' geht über alles hinaus, was unter Berufung auf die Genfer Flüchtlingskonvention oder das Grundgesetz verlangt werden konnte." (FAZ, 09.01.2018, S. 1)
Mit diesen verheerenden juristischen Waffen, die Artikel 16a GG, jedes Menschenrecht sowie die schöpfungsgerechte Menschenordnung verletzen und darüber hinaus den Straftatbestand des Hoch- und Landesverrats erfüllen, wird der von der BRD-Regierung betriebene Invasionskrieg gegen die Restdeutschen erbarmungslos geführt.
Der invasionäre Familiennachzug von Migranten nach dem "Subsidiären Schutzgesetz" wurde im Dezember 2017 vom Berliner Oberverwaltungsgericht ausdrücklich per Urteil, gegen die Lebensinteressen der Deutschen, festgeschrieben. Damit wird den Deutschen das Recht auf Leben im eigenen Land genommen. Als Vorwand diente die sattsam bekannte Heuchel-Phrase von einem sogenannten "Kindeswohl", das Vorrang haben müsse. Dazu äußerte sich Dr. Harald Schneider in der FAZ vom 9. Januar 2018 wie folgt: "Bei den Kindern der eigenen Nation dagegen spielt das Kindeswohl offenbar keine solch große Rolle, wenn es um deren Bildung und Ausbildung in die Zukunft unseres Landes geht. Experimentalpolitiker und Fundamentalpädagogen verfolgen persönliche Profilierungsziele auf Kosten des Kindeswohls. Eigentlich wartet man, bis ein Jugendlicher sich durchklagt bis zum Bundesverfassungsgericht wegen Schädigung seines eigenen Kindeswohls durch Behinderung oder gar Verhinderung seiner Entwicklung gemäß seiner Begabung und seinen Kompetenzen im heutigen Bildungssystem." Eine solche Klage von Deutschen hätte absolut NULL Aussicht auf Erfolg.
Der "Schutz des Kindeswohls" bedeutet gemäß der noch halbwegs, aber machtlos tätigen deutschen Frontpolizei, dass die Invasoren mit ihren Nachzugsmassen zu 90 Prozent unsere Kriminalstatistik füllen. Die Polizisten Werner Hepp und Sascha Hoffman (Friedrichshafen): "90 Prozent unserer Klienten haben keinen deutschen Pass. Die Kriminalstatistiken sind niedriger, weil wir nicht jeden gleich verhaften. Aber diejenigen, mit denen wir es auf der Straße zu tun haben, haben fast alle einen Migrationshintergrund. Die Aggressivität und die Respektlosigkeit gegenüber uns Polizisten hat zugenommen." Gleichzeitig bestätigen die beiden, dass es einen Schutz der Deutschen aufgrund des Personalmangels bei der Polizei (wenn es die Flut nicht gäbe, wären die Beamten genug) nicht mehr gibt. Da, wie die beiden Polizisten berichten, die allermeisten "subsidiären" und "anerkannten" Verbrecher nicht verhaftet werden, was sein müsste, fällt die Kriminalstatistik mit trotzdem über einer Million Parasiten-Verbrecher 2016 noch äußerst günstig aus. Ein weiterer Aspekt ist die Verfälschung der Tat selbst, damit die Kriminalstatistik nicht explodiert. Allein die erfassten Taten ergeben, dass jährlich in der BRD mehr als 180 (Tendenz steigend) Frauen durch die Hand von "Subsidiären" und "Anerkannten" sterben, weshalb die FAZ fragt: "Warum wird bei einem Frauenmord von einer 'Beziehungstat' gesprochen da im Jahr 2016 an fast jedem zweiten Tag eine Frau durch Gewalt starb? Die Antwort ist: Es gibt einen Täterschutz der linksliberalen Öffentlichkeit, der einsetzt und die Verhältnisse auf den Kopf stellt, sobald Kriminalität, Herkunft, Flüchtlingszuzug und Sozialisation in zutiefst patriarchalisch geprägten Gesellschaften in einen Zusammenhang gestellt werden." (FAZ, 03.01.2018, S. 13)