Politische Verfolgungen 2016

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 14/11/2016 - Quelle: NJ-Autoren

Gaskammer-Tollwut der Grünen

In Wels wurde ein "Gaskammer-Leugnungs-Prozess", der bereits gegen einen Anwalt begonnen hatte, auf Weisung des Justizministers Brandstetter wieder zurückgezogen. Der Anwalt verteidigte einen Mann, der publizierte, dass es im Konzentrationslager Mauthausen keine Gaskammern und keine Vergasungen gab, was offiziell schon seit fast 40 Jahren gerichtsbekannt ist. Weil sich der Anwalt auf diese gerichtsbekannten Dokumente bei seiner Verteidigungsrede bezog, wurde er wegen "Gaskammerleugnung" angeklagt und ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Die Wahrheit zählt in diesem abscheulichen Holocaust-Lügensystem überhaupt nicht. Es geht nur nach Willkür, wir sind einer Art Gaskammer-Tollwut ausgesetzt. Dem Justizministerium wurde die blinde Verfolgungswut der Verfolger in Wels dann doch zu heiß, weshalb dem Gericht der Fall entzogen und das Verfahren niedergeschla-gen wurde. Doch dann trat der tollwütige Grüne Karl Öllinger auf den Plan und kotzte gegen das Justizministerium, das Holocaust-Leugner schützen würde. Gerd Honsik verschickte folgenden offenen Brief an alle Parlamentsabgeordneten, denn sie wissen, dass sich ihre Lügen in der Sackgasse befinden, sie werden teuer für ihre Menschheitsverbrechen bezahlen.


Die Mauthausen-Lüge – seit 1979 gerichtsbekannt!
Grüner Amoklauf gegen Parlament und Zeitgeschichte

11.11.2016

Geschätzter Herr Abgeordneter Öllinger!

Tollwütiger Öllinger

Der Grüne Unrechts-Berserker, der an Gaskammer-Tollwut leidende Karl Öllinger, will eine Verurteilung wegen "Gaskammer-Leugnung" in Sachen Mauthausen erzwingen, obwohl gerichtsbekannt ist, dass es dort niemals eine Gaskammer gab.

Ich muß Herrn Justizminister Brandstetter heute einmal in Schutz nehmen: Denn Sie, Herr Öllinger, haben Wolfgang Brandstetter dieser Tage zu Unrecht öffentlich angegriffen.

Jener hatte nämlich die Weisung erteilt, von einer Anklage gegen einen Strafverteidiger Abstand zu nehmen, der im Zuge der Verteidigung seines Klienten die Existenz einer Gaskammer in Mauthausen bestritten hatte.

Ich werde Ihnen nun hier zu erklären versuchen, warum Brandstetter in diesem Fall korrekt gehandelt hat. Und ich werde Ihnen zu verdeutlichen versuchen, warum das Bestreiten von Gaskammern in Mauthausen und sonst wo auf deutschem Boden keinen Straftatbestand darstellt.

Sie erweckten den falschen Eindruck, die Erkenntnis, ebendort hätte es niemals eine Gaskammer gegeben, sei eine Erkenntnis von "Rechtsextremisten", als Sie nämlich auf Ihrer Internet-Seite schrieben: "Gerd Honsik hat es getan …" Und schreckten auch nicht davor zurück, meinen kürzlich verstorbenen Freund, den Grafen Oberst John Gudenus, ebenfalls und gar noch posthum zu beschuldigen, Urheber einer solchen Straftat zu sein. (1.11.2016, "Die Gaskammerleugner und die Justiz") In Wahrheit ist der Mauthausen-Betrug, die dortige "Gaskammer" betreffend, seit Jahrzehnten gerichtsbekannt. Nicht auf sogenannte "Rechtsextremisten" baut diese Erkenntnis, die Sie inkriminieren wollen: Frau Univ.-Prof. Dr. Erika Weinzierl hat als Vorstand des Institutes für Zeitgeschichte in Wien dieses Forschungsergebnis in ihrem vom Landesgericht Feldkirch 1979 bestellten Gutachten über Mauthausen bereits gerichtsbekannt gemacht! (Gutachten vom 27.8.1979, Aktenzeichen 18 Vr 1323/78)

Ich zitiere für Sie, Herr Karl Öllinger, ob Sie es nun hören wollen oder nicht, aus diesem gerichtsbekannten – da ja vom Gericht bestellten – Gutachten wörtlich:

"… Die 'Endlösung' wurde auch vor der deutschen Öffentlichkeit geheim gehalten. Die Vernichtungslager - Auschwitz-Birkenau, Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno und Majdanek - befanden sich daher alle außerhalb der Grenzen 'Großdeutschlands' im sogenannten Generalgouvernement. … Wie schon bemerkt, haben Juden-Vernichtungen im institutionellen Sinne (Durchführung des Programms der 'Endlösung') mittels Vergasungsanlagen ausschließlich in den genannten Lagern in den besetzten polnischen Gebieten stattgefunden. …"

Wie schon in der Vergangenheit hegen Sie nun dem Vernehmen nach wieder die Absicht, die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament, in eine Bühne für Ihre politische Verfolgung umzufunktionieren. Wiederum wollen Sie, begierig auf die Verfolgung des Andersdenkenden, – ohne rechtliche Grundlage –, der exekutiven und der judikativen Gewalt die Strafverfolgung streitig machen. Und völlig zu Unrecht berufen Sie sich dabei auf die Novellierung des NSDAP-Verbotsgesetzes im Jahre 1992. Doch hätten Sie bedenken sollen, daß eben dieses neue Anlaßgesetz die "Freiheit der Wissenschaft" der "seriösen Zeitgeschichte" unterstreicht.

Und wer sonst könnte mit "seriöser Zeitgeschichte" vom Gesetzgeber gemeint sein, als das staatlich gesäugte "Institut für Zeitgeschichte" der Universität Wien?

Indem Sie sich nun mit Ihrer parlamentarischen Anfrage an das Parlament wenden wollen, das diese Freiheit der Wissenschaft 1992 nochmals ausdrücklich bekräftigt hat, die Forschung aber gleichzeitig klar feststellt, daß es in Mauthausen keine Gaskammer gegeben hat, laufen Sie gleichsam Amok sowohl gegen die gesetzgebende als auch gegen die richterliche Gewalt.

Sollte es Ihnen oder Menschenjägern Ihres Schlages noch einmal gelingen, einen Schauprozeß wegen einer "Gaskammer von Mauthausen" vom Zaun zu brechen, so habe ich jetzt schon vorgesorgt, daß das Gutachten von Frau Professor Erika Weinzierl allen Geschworenen solcher politischer Schauprozesse zur Kenntnis gebracht werde.

Ich halte es nicht nur für wenig taktvoll, sondern sogar für entlarvend, wenn Sie in diesem Kontext die Namen Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich oder Gottfried Küssel zitieren.

Wie verschieden auch die Fälle der beiden sein mögen: Diese beiden Familienväter werden demnächst für gewaltfrei vertretene Meinungen nach dem NSDAP-Verbotgesetz zusammen 30 (dreißig) Jahre Kerker in österreichischen Kerkern abgesessen haben.

Eine bestialischere Verfolgung für vergleichbare Gesetzesverletzungen wurde meines Wissens auch von der amtlichen Geschichtsschreibung weder der Justiz der Regime Stalins noch Hitlers unterstellt. Und es sind Leute Ihres Schlages, die für derartige politische Justizexzesse in der Zweiten Republik die Hauptverantwortung tragen.

Daß Sie und Ihre Partei gleichzeitig für die immerwährende kompensatorische Immigration von Scheinasylanten eintreten, läßt Ihr vorgespieltes Mitleid mit Verfolgten als eine groteske, eine tolpatschige politische Finte erscheinen.

Auch das von Ihnen zur Schau gestellte moralische Überlegenheitsgefühl gegenüber Ihren politischen Opfern, Ihren "Klassenfeinden", die Sie ja als "Nazis" bezeichnen, erscheint ebenfalls überzogen. Denn folgt man Frau Professor Weinzierl, dann mußte der den Nationalsozialisten unterstellte Völkermord vor allem Volke streng geheim gehalten werden. Sie und Ihresgleichen aber bekennen sich offen und schamlos zum "Antifaschismus", obwohl Sie wissen, daß derjenige allein in Rußland und China weit über 90 Millionen Mordopfer zu verantworten hat. (Siehe z.B.: Stéphane Courtois, "Das Schwarzbuch des Kommunismus – Unterdrückung, Verbrechen und Terror", München 1998.)

Sie glauben wohl, die Verfolgung Andersdenkender ist moralisch gerechtfertigt, wenn es sich dabei um politische Gegner handelt und weil man diese als "Nazis" für vogelfrei erklären kann?

Ich aber sage Ihnen: Die Verfolgung von Nationalsozialisten ist dieselbe Verfolgung wie alle politische Verfolgung der Geschichte, etwa die der Christen, Kommunisten, Anarchisten usw. – einfach immer dieselbe unentschuldbare politische Verfolgung aller Epochen, nur in neuem Kleid!

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Und die Denunzianten waren zu allen Zeiten aus demselben Holz wie Sie, Öllinger, Abgeordneter Öllinger. Wie stolz bin ich doch darauf, in diesen Tagen der Verfolgung zu den Verfolgten zu gehören und nicht zu den Verfolgern und Denunzianten wie Sie und die rot-grüne Gefolgschaft des Herrn Van der Bellen!

Die Einstellung des gegenständlichen Verfahrens durch den Justizminister stellt also einen Schritt in die richtige Richtung dar! Es ist ein Schritt, dem allerdings weitere Schritte folgen müssen, wie zum Beispiel die öffentliche Entschuldigung bei den Millionen Österreichern, die um einer jahrzehntelangen Völkerverhetzung im Auftrag der Westalliierten willen von der Politik gezwungen wurden, "Gaskammern" zu besuchen, die es ebenda niemals gegeben hat. Oder die Rehabilitierung und Entschädigung aller zu Unrecht Verfolgten.

Gerd Honsik