Politische Verfolgungen 2015

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Erstveröffentlichung dieses Artikels: 12/12/2015 - Quelle: NJ-Autoren

Am Beispiel Gerd Ittner stellt sich die BRD in ihrer ganzen Pracht vor

Ein Opfer des BRD-Unrechts berichtet

Von Gerd Ittner

Gerd Ittner

Gerd Ittner

Das mir vorgeworfene "Verbrechen" reduziert sich auf folgenden Tatbestand: Gewaltlose dissidente Meinungsäußerungen! Dafür 33 Monate Strafhaft und gleich anschließend ein Jahr lang 23 Stunden pro Tag in einer düsteren Zelle bei funzeligem Kunstlicht. Bei doppelvergittertem "Schachtausblick" zur Nordseite - niemals Sonnenschein. Ausgeprägter Bewegungsmangel. Keine Gemeinschaftsaktivitäten. Meine vor der Verhaftung sehr gute und unter anderem durch tägliches Geländereiten sportlich trainierte körperliche Konstitution hat sich insbesondere in dem Jahr psychischer und physischer Vernichtungshaft in Nürnberg drastisch verschlechtert. Die Diktatur in Deutschland hat meine Gesundheit ruiniert. Und das allein wegen dissidenter Meinungsäußerungen!

Am 17. November 2015 wurde ich in einem politisch beauftragten Prozess in extremster Weise von einer rechtsbeugenden und völlige Willkür walten lassenden "Staatsschutzkammer" des Landgerichtes Nürnberg-Fürth abermals zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Ich wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, weil ich dem Staatsanwalt völlig zu Recht und jederzeit nachweisbare justizkriminelle Machenschaften beim Nachtragsauslieferungsverfahren vorgeworfen hatte und die Meinungsverfolgungspraxis in der BRD als schweren Menschenrechts- und Zivilisationsbruch durch eine politische Justiz bezeichnete.

Damit hat mich das durch und durch befangene Gericht wegen genau derselben Feststellung von der Verhandlung ausgeschlossen, die in meinen Briefen als "Verunglimpfung des Staates" anklagegegenständlich war! Ich habe das Plädoyer des Staatsanwalts nicht gehört. Ich durfte die Plädoyers meiner beiden Verteidiger nicht hören und keine eigenen Ausführung zu meinen persönlichen Verhältnissen machen. Es war mir verboten, Ausführungen zur Sache zu machen. Es wurde mir sogar das Recht verwehrt, "das letzte Wort zu haben", was ich sehr ausführlich tun wollte.

Das Gericht wusste von meiner Absicht, ein ausführliches Schlusswort zu sprechen. Und um das zu verhindern, hat es einen Vorwand gesucht, mich vom Prozess auszuschließen, um möglichst schnell das gegen mich politisch verlangte Urteil sprechen zu können.

Die Heuchelei und Verlogenheit könnten größer nicht sein: Die BRD ermahnt Länder wie China, Russland und Iran, das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und betreibt gleichzeitig eine völlig außer Rand und Band geratene Meinungsverfolgung gegen missliebige Andersdenkende, schlimmer als damals in der DDR! Die BRD holt eine Millionenflut von Scheinasylanten ins Land, unter dem Vorwand, diese müssten vor politischer Verfolgung geschützt werden - und praktiziert doch selber eine politische Verfolgungspolitik gegen unbequeme Dissidenten, wie sonst kaum irgendwo auf der Welt!

Dreieinhalb Jahre verbrachte ich als politischer Gefangener der BRD in Gesinnungshaft und die Neue Diktatur in Deutschland versuchte, mich als Dissidenten psychisch und physisch zu brechen. Psychisch ist es den Tätern des Terrors gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit nicht gelungen, mich zu brechen, physisch haben sie mir allerdings großen Schaden zugefügt.

Ich musste das letzte Jahr in Nürnberg 23 Stunden pro Tag in dieser Zelle verbringen, in welche kaum Tageslicht drang. Die eine Stunde Hofgang pro Tag (gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei, doch das stört die menschenverachtenden Menschenschinder der Nürnberger JVA-Leitung genausowenig wie die vorschriftswidrige, "lichtfressende" und die Menschenwürde verletzende Doppelvergitterung der Fenster) fand im von hohen Haftbauten umgebenen Innenhof so früh am Tag statt, dass die Sonne auch im Sommer nicht über den umstehenden Gebäuden stand. Dabei hatte ich noch das Glück, zur "zweiten Schicht" der Hofgänger zu gehören; die "erste Schicht" der Gefangenen war so früh dran, dass sie in den Wintermonaten im gelben Scheinwerferlicht und ansonsten Dunkelheit ihre Stunde Hofgang absolvieren musste.

Dann wieder 23 Stunden in der Zelle. Geht man so mit Menschen um? Speziell der bayerische Haftvollzug ist ein einziges Vorsatzvergehen gegen die Menschenwürde! Durch diese Umstände sah ich ein volles Jahr lang keinen Sonnenschein! Es ist sicher kein Zufall, ausgerechnet einen Langzeit-Untersuchungsgefangenen (ein ganzes Jahr, wegen des Vorwurfs dissidenter Meinungsäußerungen!) mit der Zuweisung der lichtlosesten Zelle im Trakt einem solchen Lichtmangel auszusetzen, von dem medizinisch bekannt ist, zu welchen physiologischen und auch seelischen Schädigungen dieser - noch dazu bei dem gleichzeitigen ausgeprägten Bewegungsmangel - führen kann.

Die vorsätzliche Schädigungshaft für politische Gefangene hat meine Sehkraft dramatisch verschlechtert. Für mein "Verbrechen", völlig gewaltlos Meinungen geäußert zu haben, welche in der BRD mit ihrem per Strafgesetz zwangsglaubensverordneten Siegergeschichtsschreibungs-Dogma unerwünscht sind, hat mich die Neue Diktatur in Deutschland als bekennenden Nichtstaatsangehörigen der BRD nicht nur gewaltsam aus dem Ausland verschleppt, sondern auch mein Augenlicht zerstört und meine Gesundheit ruiniert!

Nach zweieinhalb Jahren bis zum letzten Tag verbüßter Strafhaft in Bayreuth, wegen dissidenter Meinungsäußerungen (!) aus den Jahren 2002 und 2003 (!), war ich am 16.Oktober 2014 direkt in die U-Haft nach Nürnberg verlegt worden, wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen im Ausland getätigter dissidenter Meinungsäußerungen, aus welcher ich erst am 16.Oktober 2015 entlassen wurde. Nach genau einem Jahr.

In Nürnberg wurde ich als politischer Gefangener bis zum Schluss nicht einmal zur Schach- und zur Gitarrengruppe zugelassen. Keine Gemeinschaftsaktivitäten wurden mir gestattet. Obwohl mir das uniformierte Vollzugspersonal (das nicht für die menschenverachtenden Haftumstände verantwortlich ist) bescheinigte, ein völlig problemloser, stets freundlicher und sehr umgänglicher Gefangener zu sein. Ein renommierter Gerichtspsychiater, den das Gericht zu meiner Begutachtung beauftragt hatte, hat dem Gericht nach meiner gründlichen Begutachtung und Tests eröffnet: "In meiner langen Berufspraxis als Gerichtspsychiater war es für mich eine völlig neue Erfahrung, auf so einen aufgeschlossenen und zugänglichen Menschen wie Herrn Ittner zu treffen". Und als das Gericht wissen wollte, ob es nicht doch Anzeichen gäbe, mich psychiatrieren zu können (so wie auch Stalins Sowjetunion mit Dissidenten verfuhr), gab der Gutachter zur Antwort: "Davon kann überhaupt keine Rede sein, Herrn Ittners Denken ist völlig klar".

Das mir vorgeworfene "Verbrechen" besteht aus nichts anderem, als aus gewaltlosen dissidenten Meinungsäußerungen! Eine gewaltlose Meinungsäußerung zu verfolgen, stellt gemäß der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen (Artikel 19) sowie nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 6) ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Am 17. November 2015 wurde ich von der in einem politisch beauftragten Prozess in extremster Weise rechtsbeugenden und völlige Willkür walten lassenden "Staatsschutzkammer" des Landgerichtes Nürnberg-Fürth abermals zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Ich war von der Verhandlung ausgeschlossen gewesen, weil ich dem Staatsanwalt völlig zu Recht - und jederzeit nachweisbare - justizkriminelle Machenschaften beim Nachtragsauslieferungsverfahren vorgeworfen hatte und die Meinungsverfolgungspraxis in der BRD als schweren Menschenrechts- und Zivilisationsbruch durch eine politische Justiz bezeichnete. Damit hat mich das also durch und durch befangene Gericht wegen genau derselben Feststellung von der Verhandlung ausgeschlossen, die in meinen Briefen als "Verunglimpfung des Staates" anklagegegenständlich war!

Ein volles Jahr lang saß ich in Untersuchungshaft (direkt im Anschluss an eine zweieinhalbjährige Strafhaft), weil das Gericht wahrheitswidrig behauptete, ich würde ansonsten nicht an der Verhandlung teilnehmen - aber als ich dann freigelassen worden war, wurde ich sofort von der Verhandlung ausgeschlossen!

Das Allerungeheuerlichste des Justizskandals ist aber: Ich wurde gewaltsam aus dem Ausland verschleppt, wo ich über sieben Jahre lang unbescholten gelebt hatte - nochmals: allein wegen dissidenter Meinungsäußerungen aus den Jahren 2002 und 2003. Für diese gewaltfreien Meinungsäußerungen wurde ich in der BRD in Abwesenheit verurteilt. Verschleppung aus dem Ausland zum Zwecke der Meinungsverfolgung erfolgte - das hatte noch nicht einmal die DDR mit Dissidenten und Regimekritikern gemacht!

So nicht! Die BRD hat kein Recht, die internationalen Menschenrechte zu brechen und unliebsame Kritiker ihrer Machenschaften gewaltsam aus dem Ausland zu verschleppen! Mehr noch: Ich betrachte mich als unschuldig verfolgter Volksdeutscher. Ich werde gewaltsam, gegen jede international anerkannte Rechtsgrundlage und gegen meinen Willen, von der BRD als eine Art "staatsangehöriger Besitz" beschlagnahmt und unschuldig verfolgt!

Durch das an mir begangene Justizverbrechen habe ich im Ausland alles verloren, ich bin völlig mittellos, kann auch nicht mehr zurück, bekomme im Gegensatz zu "Flüchtlingen" ohne Pass keinerlei Unterstützung, absolut nichts, bin nicht einmal krankenversichert.

Nochmals: Man verschleppte mich zum Preis der Missachtung der internationalen Menschenrechte aus dem Ausland gewaltsam hierher. Ich wurde ohne Ausweispapiere einfach am Einchecken am Flughafen in Lissabon vorbeigeschmuggelt, durch zwei BRD-Polizeibeamte, die in Portugal überhaupt keine Hoheitsrechte haben und die Portugal gegenüber noch nicht einmal meine Identität belegen konnten. Auch war mein fünf Monate vorher gestellter Asylantrag wegen politischer Verfolgung einfach ignoriert worden. Das alles bereitete den Verfolgern keinerlei Kopfzerbrechen, geschweige denn ein schlechtes Gewissen. Und jetzt lässt man mich einfach völlig schuldlos vor die Hunde gehen!

Was das Bundesverfassungsgericht seit 1990 aus der BRD gemacht hat und machen hat lassen, das ist ein Fall für das Widerstandsrecht des Deutschen Volkes aus Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes. Denn allein dieses Deutsche Volk ist der Souverän, und nicht ein parteienpolitisches Machtkartell sowie ein längst völlig nach den Wünschen der Politik und der Erwartungshaltung der Medien handelnde Justiz.

Eines ist sicher: Nicht derjenige wird in seiner Menschenwürde beraubt, der es in einer Welt von sieben Milliarden Menschen verdammt noch mal eben aushalten muss, wenn andere Menschen andere Ansichten, oder ein zwangsglaubensverordnetes Dogma haben - sondern derjenige wird in seiner Menschenwürde verletzt, dem man das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit abspricht und dem man dabei noch dazu das antut, bis zur Vernichtung der Gesundheit und der totalen materiellen Verelendung führt, wie es die BRD als Neue Diktatur in Deutschland mit mir angetan hat!